Betriebsstätten Problematik Indien

Viele deutsche Mittelständler nutzen Handels-Agenten und Vertreter für den Vertrieb ihrer Produkte in Indien. Aus Sicht der indischen Behörden entsteht dadurch aber unter Umständen eine Niederlassung oder eine steuerliche Betriebsstätte (auch Vertreterbetriebsstätte oder “Permanent Establishmen”).

In diesem Falle unterliegt das Unternehmen gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) der Ertragsbesteuerung in Indien als auch der indischen Gerichtsbarkeit. Ausländische Unternehmen droht daher immer öfter Ungemach in Indien
.

Mehr zu diesem Thema finden Sie im Fachartikel Steuerpflicht und Gerichtsbarkeit durch Repräsentanten (Betriebsstätte Indien)

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Autor: Wolfgang Bergthaler
Wolfgang Bergthaler ist seit 2004 mit Indien beruflich und privat eng verbunden. Als Entrepreneur, Berater und Blogger hat er Land und Wirtschaft von den spannendsten Perspektiven kennen gelernt. Auf "Indische Wirtschaft" teilt er seine Erfahrungen, insbesondere zu den Themen Markt, Technologie, IT, Personal und Vertrieb.

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