Einführung der GST: Indien steht noch immer in Banne der Demonetisation Kampagne, wonach am 8.Novemeber 2016 alle 500 und 1000 Rupien Geldscheine für ungültig erklärt wurden.
Steht nun – noch bevor alle Inder wieder mit Bargeld versorgt und das alltägliche Beschäftsleben wieder voll Fahrt aufnimmt – das nächste finanz- und wirtschaftspolitische Experiment vor der Tür?
Struktur der GST
Laut Regierungsfahrplan soll zum 1.April 2017 die landesweite Mehrwertsteuer in Indien eingeführt werden: die Goods and Services Tax (GST). Die GST soll eine Vielzahl von (lokalen) Steuern, von der landesweiten Central Sales Tax, der bundesstaatlichen Value Added Tax, Octroi-Abgaben einiger Städte, Steuern auf die Herstellung von Waren (Excise Duty) und auf die Erbringung von Dienstleistungen (Service Tax), ablösen
. Die GST wird einen Großteil dieser Steuerarten ersetzen und ein landesweit einheitliches System der indirekten Steuern schaffen.
Das Problem, wenn der Zeitplan hält: Den Unternehmen läuft die Zeit davon, sich auf die Einführung entsprechend vorzubereiten. Es sind nämlich noch zahlreiche Feinheiten der Implementierung der Goods and Services Tax Indien offen. Dazu zäht u.a. der Vorsteuerabzug sowie die finale Zuordnung der Produkte und Dienstleistungen an die Steuertarife. Insbesondere Unternehmen, die nach Indien importieren, müssen mit zahlreichen Änderungen der indischen Mehrwertsteuer rechnen.
Der GST Indien-Newsletter der Indienberatung Dr. Wamser + Batra GmbH informiert über alle Neuigkeiten und ihre Auswirkungen auf die europäischen Unternehmen, die in Indien aktiv sind.
In den kommenden Wochen entscheidet sich, ob der Zeitplan hält, oder ob die Einführung der Goods and Services Tax in Indien möglicherweise erst im Juli 2017 eingeführt wird.
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